Begleitung bis zur Stiftungserrichtung

Um eine Stiftung zu errichten, muss eine Satzung erstellt und das Stiftungsgeschäft geschrieben werden. Beide Dokumente enthalten Pflichtbestandteile, die sorgfältig zu überlegen und aufzuschreiben sind. Dabei wird auf die Ergebnisse zurückgegriffen, die im Rahmen der Profil- und Konzeptentwicklung zusammengestellt wurden. Mit der Stiftungsaufsicht und mit der Finanzverwaltung sind beide Dokumente abzustimmen. Anschließend sind sie zum Zwecke der Anerkennung der Stiftung vorzulegen. Diese Aufgaben hat ein:e Stifter:in zu erledigen. Sie können komplett an die HST und ihre Partner:innen übertragen werden.

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