Verwaltung rechtsfähiger Stiftungen

Der Stiftungsvorstand ist das gesetzlich vorgeschriebene Gremium einer Stiftung. Er trifft die wichtigen Entscheidungen. Von einer Stiftung sind aber auch etliche Verwaltungsleistungen zu erbringen, die per Gesetz vorgesehen sind beziehungsweise die einfach erledigt werden müssen, damit die Stiftung einen ordnungsgemäßen Betrieb durchführen kann.

Diese Verwaltungsaufgaben kann der Stiftungsvorstand an die HST beziehungsweise deren Partner:innen delegieren. Das sind zum Beispiel: Umsetzung der Förderbeschlüsse, Entwicklung neuer Förderprojekte, Controlling der Vermögensanlage, Controlling der Finanzen, Buchhaltung, Jahresabschluss, Anfertigung eines Jahresberichtes, Kontakt zur Stiftungsaufsicht, Kontakt zur Finanzbehörde und die Einhaltung der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen.

Der Stiftungsvorstand kann einzelne Teilaufgaben auf die HST übertragen, er kann aber auch das Gesamtpaket delegieren und die HST mit der Geschäftsführung beauftragen. Der Stiftungsvorstand hat in dieser Hinsicht vollständige Handlungsfreiheit.

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