Errichtung einer Stiftung
Die Errichtung einer Stiftung ist nicht sonderlich aufwendig, allerdings haben Stifter:innen etliche einzelne Fragen sehr sorgfältig zu bedenken.
Es sind im Prinzip nur drei Schritte zu tun:
- Die richtige Form ist zu finden.
- Satzung und Stiftungsgeschäft sind zu schreiben.
- Die Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht ist zu erreichen.
Bei gemeinnützigen Stiftungen ist zusätzlich die Bestätigung des zuständigen Finanzamtes hinsichtlich der Gemeinnützigkeit anzustreben; bei der nicht rechtsfähigen Stiftung entfällt die Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht.
Das Stiftungsgeschäft enthält Pflichtbestandteile:
- Name und Sitz der Stiftung
- Zweck(e) der Stiftung
- Vermögensausstattung
- Benennung der Organmitglieder
In der Satzung sind weitere Festlegungen zu treffen: z.B. wie die Stiftungszwecke erfüllt werden sollen, wie das Stiftungsvermögen zu verwalten ist, wie bei Auflösung zu verfahren ist etc.
Die Stifter:innen legen alles fest, insofern ist ihnen auch eine hohe Verantwortung zugeteilt.