Errichtung einer Stiftung

Die Errichtung einer Stiftung ist nicht sonderlich aufwendig, allerdings haben Stifter:innen etliche einzelne Fragen sehr sorgfältig zu bedenken.

Es sind im Prinzip nur drei Schritte zu tun:

  • Die richtige Form ist zu finden.
  • Satzung und Stiftungsgeschäft sind zu schreiben.
  • Die Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht ist zu erreichen.

Bei gemeinnützigen Stiftungen ist zusätzlich die Bestätigung des zuständigen Finanzamtes hinsichtlich der Gemeinnützigkeit anzustreben; bei der nicht rechtsfähigen Stiftung entfällt die Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht.

Das Stiftungsgeschäft enthält Pflichtbestandteile:

  • Name und Sitz der Stiftung
  • Zweck(e) der Stiftung
  • Vermögensausstattung
  • Benennung der Organmitglieder

In der Satzung sind weitere Festlegungen zu treffen: z.B. wie die Stiftungszwecke erfüllt werden sollen, wie das Stiftungsvermögen zu verwalten ist, wie bei Auflösung zu verfahren ist etc.

Die Stifter:innen legen alles fest, insofern ist ihnen auch eine hohe Verantwortung zugeteilt.

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