Betreuung von Förderprojekten

Die seitens des Stiftungsvorstandes beschlossenen Förderprojekte müssen umgesetzt werden. Dabei sind Destinatär:innen auszuwählen, es werden Zahlungen geleistet und Korrespondenz ist zu erledigen. Hier gibt es eine große Bandbreite an Möglichkeiten. Weiterhin ist die Wirksamkeit der Fördermaßnahmen zu „controllen“. Natürlich müssen auch die Finanzen bei der Projektverfolgung im Griff bleiben, es ist also ein ständiges Finanzcontrolling auszuüben. Es werden Förderakten geführt und die Abbildung des Förderprojektes in der Buchhaltung ist zu gewährleisten. Insgesamt ist eine sorgfältige Abwicklung vorzunehmen, die die Beschlüsse des Vorstandes strikt einhält. Die HST übernimmt diese Aufgabe.

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