Familienstiftung

Im Gegensatz zur gemeinnützigen Stiftung legen Stifter:innen bei der Familienstiftung privatnützige Zwecke fest. Die Stifter:innen selbst bzw. ihre Familie werden dann von der Stiftung gefördert.

Die steuerlichen Bedingungen sind für die Familienstiftung gänzlich anders:

  • Bei der Stiftungsdotierung mit Kapital wird Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer fällig.
  • Alle 30 Jahre unterliegt die Stiftung der Erbersatzsteuer.
  • Die Stiftung selbst ist mit ihren Erträgen körperschaftssteuerpflichtig.
  • Auch die Ausschüttung an Destinatär:innen unterliegt der Besteuerung.
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