Familienstiftung
Im Gegensatz zur gemeinnützigen Stiftung legen Stifter:innen bei der Familienstiftung privatnützige Zwecke fest. Die Stifter:innen selbst bzw. ihre Familie werden dann von der Stiftung gefördert.
Die steuerlichen Bedingungen sind für die Familienstiftung gänzlich anders:
- Bei der Stiftungsdotierung mit Kapital wird Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer fällig.
- Alle 30 Jahre unterliegt die Stiftung der Erbersatzsteuer.
- Die Stiftung selbst ist mit ihren Erträgen körperschaftssteuerpflichtig.
- Auch die Ausschüttung an Destinatär:innen unterliegt der Besteuerung.