Grundsätze guter Stiftungsverwaltung

Im Jahre 2006 haben sich Stifter:innen und Stiftungen, die im Bundesverband Deutscher Stiftungen zusammengeschlossen sind, auf „Grundsätze guter Stiftungspraxis” für gemeinwohlorientierte Stiftungen verständigt. Damit wurde ein Orientierungsrahmen für effektives und gemeinnütziges Stiftungshandeln gegeben.

Soweit die „Grundsätze“ in die Tätigkeit und das Handeln von Stiftungsverwalter:innen hineinreichen, sieht die HST Hanse StiftungsTreuhand GmbH diese Grundsätze als für sich, die Geschäftsführung und ihre Mitarbeiter:innen, als verpflichtend an.

Beispielhaft sollen folgende Grundsätze genannt werden:

Stiftungsverwalter:innen, Stiftungsmitarbeiter:innen und Stiftungsorgane

  • Verstehen sich als Treuhänder:innen des im Stiftungsgeschäft und in der Satzung formulierten Willens der Stifter:innen.
  • Sind der Satzung verpflichtet und verwirklichen den Stiftungszweck nach bestem Wissen und Gewissen.
  • Erhalten das in ihre Obhut gegebene Vermögen in seiner nachhaltigen Ertragsfähigkeit. Das Rechnungswesen bildet die wirtschaftliche Lage der Stiftung zeitnah, vollständig und sachlich richtig ab. Die Verwaltungsaufwendungen bewegen sich in einem angemessenen Rahmen.
  • Anerkennen Transparenz als Ausdruck der Verantwortung von Stiftungen gegenüber der Gesellschaft und als ein Mittel zur Vertrauensbildung. Sie stellen daher der Öffentlichkeit in geeigneter Weise die wesentlichen inhaltlichen und wirtschaftlichen Informationen über die Stiftung (insbesondere über den Stiftungszweck, die Zweckerreichung im jeweils abgelaufenen Jahr, die Förderkriterien und die Organmitglieder) zur Verfügung. Sie veröffentlichen ihre Bewilligungsbedingungen und setzen, soweit geboten, unabhängige Gutachter:innen oder Juror:innen ein. Gesetzliche Auskunftspflichten werden rasch und vollständig erfüllt.
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